AGB

Prime Studio (Vermieter)
Maximilian Jakobs
Heerdter Lohweg 226b
40549 Düsseldorf
Tel: 0211 / 86 293 568
E-mail: info@prime-loftstudio.de

Mietgegenstand

Vermietet wird das Fotostudio PRIME STUDIO in der Heerdter Lohweg 226b, 40549 Düsseldorf, zur Benutzung als Fotostudio.

Allgemein

  1. a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
  2. b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. durch die Buchung des Studios über das Buchungstool auf der Webseite des Vermieters, durch den Kunden.
  3. c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
  4. d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich bei Mietbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.

Miete

  1. a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
  2. b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).
  3. c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
  4. d) Die Buchung kann bis 10 Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Sollten Sie zwischen dem 9. und 5. Tag vor Mietbeginn stornieren, fällt eine Stornogebühr von 50% des Auftragswerts an. Stornierung in den letzten 5 Tagen vor Mietbeginn werde mit 100% des Auftragswerts in Rechung gestellt.
  5. e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
  6. f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
  7. g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Feuertreppe, Innenhof des Industriegeländes etc.) ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (teils mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.
  8. h) Sollte der Mieter sich länger als 20 Minuten zum Buchungstermin verspäten und nicht erreichbar sein, wird die Räumlichkeit geschlossen. In diesem Fall ist die gesamte Raummiete zu berechnen.
  9. i) Sollte der Mieter länger als 20 Minuten die vereinbarte Mietzeit überziehen wird automatisch eine Stunde Overtime im Wert von €150,00 zzgl. 19%MwSt. berechnet.
  10. h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Auch am Fenster ist das Rauchen verboten. Sollten wir einen Verstoß gegen das Rauchverbot feststellen, erheben wir eine Gebühr von 70,- € (zzgl. MwSt.) Rauchen ist erlaubt draußen auf dem Innenhof.

Benutzung der Mieträume, Untervermietung, bauliche Veränderungen

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietraum und die Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter darf den Mietraum nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck benutzen. Bauliche Veränderungen am Mietraum und dessen Installationen und dergleichen dürfen vom Mieter nicht vorgenommen werden.

Zahlungsbedingungen

  1. a) Die Mietpreise sind vor Mietbeginn durch Überweisung auszugleichen.
  2. b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.
  3. c) Bei mehr als 15 anwesenden Personen werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt besonders für Workshops.
  4. d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.

 

Zusatzleistungen

  1. a) Anmietungen, welche nach 20.00 Uhr enden wollen werden nach vorheriger Absprache mit €150,00 pro Stunde berechnet. (Full Day-Buchung ausgenommen) Anmietungen, welche vor 08.00 Uhr starten möchten, werden nach vorheriger Absprache mit €100,00 pro Stunde berechnet.
  2. b) Nach Verfügbarkeit kann man die Studiomiete für €150,00 pro Stunde Overtime vermieten.

    c) Auf Anfrage können wir gerne die Hohlkehle mit genügend Vorlaufzeit (3-5 Tage) neu streichen. Hierfür berechnen wir €200,00.Nutzung Starkstrom €50,00

  3. d) Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% MwSt.

Betreten des Mietraums

Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht. Er oder ein von ihm bestimmter Vertreter kann während der Mietdauer persönlich anwesend sein.

Zustand der Räume

  1. a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
  2. b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden (alle Möbel auch wieder an ihre ursprüngliche Position). Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
  3. c) Eine leichte Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung und sollten nicht alle Möbel wieder an ihrem ursprünglichen Platz stehen, werden wir zusätzlich eine Aufwandspauschale von jeweils 150,- € (zzgl. MwSt.) verrechnen.

Nutzungsbedingungen

Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht. Der Mieter hat die Nutzungsbedingungen einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten dürfen nur zu den überlassenen Zwecken verwendet werden und nicht Dritten überlassen werden. Im gesamten Studio herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes oder am Fenster gestattet. Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Räumlichkeiten gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Bei Mietende sollten alle Möbel und Requisiten an dem Ort wie bei Mietbeginn stehen. Sollte dies nicht geschehen berechnen der Vermieter eine Servicepauschale von €80,00. Im Mietpreis ist eine leichte Endreinigung enthalten. Sollte eine umfassende Reinigung auf Grund von umfassenden, groben Verschmutzungen nötig sein, wird dem Mieter eine Reinigungspauschale von €80,00 berechnet.

Haftung

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietende und haftet in vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und daraus eventuell resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Mietgebühren). Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligten haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen (Stromausfall, Spannungsveränderung, etc.).

Der Mieter verpflichtet sich gegenüber PRIME STUDIO, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

Recht

  1. a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  2. b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Sonstiges

Mündliche Absprachen wurden keine getroffen.
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zielrichtung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.