Prime Studio (Vermieter)
Maximilian Jakobs
Heerdter Lohweg 226b
40549 Düsseldorf
Tel: 0211 / 86 293 568
E-mail: info@prime-loftstudio.de
Mietgegenstand
Vermietet wird das Fotostudio PRIME STUDIO in der Heerdter Lohweg 226b, 40549
Düsseldorf, zur Benutzung als Fotostudio.
Allgemein
a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen
Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. durch die Buchung des
Studios über das Buchungstool auf der Webseite des Vermieters, durch den Kunden.
c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich
abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
den Vermieter.
d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich bei Mietbeginn durch die
Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist
berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des
Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des
Ausweises erfolgen.
Miete
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).
c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der
Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt
übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag
je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei
Terminüberschreitung besteht nicht.
d) Die Buchung kann bis 10 Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Sollten Sie
zwischen dem 9. und 5. Tag vor Mietbeginn stornieren, fällt eine Stornogebühr von 50% des
Auftragswerts an. Stornierung in den letzten 5 Tagen vor Mietbeginn werde mit 100% des
Auftragswerts in Rechung gestellt.
e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht
und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die
gebotene Rücksicht.
f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können
vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete
enthalten.
g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Feuertreppe, Innenhof des
Industriegeländes etc.) ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (teils mit dem
Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.
h) Sollte der Mieter sich länger als 20 Minuten zum Buchungstermin verspäten und nicht
erreichbar sein, wird die Räumlichkeit geschlossen. In diesem Fall ist die gesamte Raummiete
zu berechnen.
i) Sollte der Mieter länger als 20 Minuten die vereinbarte Mietzeit überziehen wird
automatisch eine Stunde Overtime im Wert von €150,00 zzgl. 19%MwSt. berechnet.
h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Auch am Fenster ist das Rauchen
verboten. Sollten wir einen Verstoß gegen das Rauchverbot feststellen, erheben wir eine
Gebühr von 70,- € (zzgl. MwSt.) Rauchen ist erlaubt draußen auf dem Innenhof.
Benutzung der Mieträume, Untervermietung, bauliche Veränderungen
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietraum und die Einrichtungen schonend und pfleglich zu
behandeln. Der Mieter darf den Mietraum nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck
benutzen. Bauliche Veränderungen am Mietraum und dessen Installationen und dergleichen
dürfen vom Mieter nicht vorgenommen werden.
Zahlungsbedingungen
a) Die Mietpreise sind vor Mietbeginn durch Überweisung auszugleichen.
b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.
c) Bei mehr als 15 anwesenden Personen werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt besonders
für Workshops.
d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der
schriftlichen Form.
Zusatzleistungen
a) Für Buchungen, welche nach 20.00 Uhr enden, wird ein Late-Zuschlag von €50,00
berechnet (Full Day-Buchung ausgenommen). Anmietungen, welche vor 08.00 Uhr starten
möchten, werden nach vorheriger Absprache mit €100,00 pro Stunde berechnet.
b) Nach Verfügbarkeit kann man die Studiomiete für €150,00 pro Stunde Overtime
vermieten.
c) Auf Anfrage können wir gerne die Hohlkehle mit genügend Vorlaufzeit (3-5 Tage) neu
streichen. Hierfür berechnen wir €200,00.Nutzung Starkstrom €50,00
d) Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% MwSt.
Betreten des Mietraums
Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht. Er oder ein von
ihm bestimmter Vertreter kann während der Mietdauer persönlich anwesend sein.
Zustand der Räume
a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und
Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden (alle
Möbel auch wieder an ihre ursprüngliche Position). Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in
seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
c) Eine leichte Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach
Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober
Verschmutzung und sollten nicht alle Möbel wieder an ihrem ursprünglichen Platz stehen,
werden wir zusätzlich eine Aufwandspauschale von jeweils 150,- € (zzgl. MwSt.) verrechnen.
Nutzungsbedingungen
Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht. Der Mieter hat die
Nutzungsbedingungen einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion
Beteiligten Sorge zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten
pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die
angemieteten Räumlichkeiten dürfen nur zu den überlassenen Zwecken verwendet werden
und nicht Dritten überlassen werden. Im gesamten Studio herrscht absolutes Rauchverbot.
Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes oder am Fenster gestattet. Eventuelle Schäden,
Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Die Räumlichkeiten gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit
etwaige Mängel nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Bei Mietende sollten
alle Möbel und Requisiten an dem Ort wie bei Mietbeginn stehen. Sollte dies nicht geschehen
berechnen der Vermieter eine Servicepauschale von €80,00. Im Mietpreis ist eine leichte
Endreinigung enthalten. Sollte eine umfassende Reinigung auf Grund von umfassenden,
groben Verschmutzungen nötig sein, wird dem Mieter eine Reinigungspauschale von €80,00
berechnet. Der Kettenzug, welcher zum Transport von schwerem Equipment genutzt werden
kann, darf ausschließlich nach einer Sicherheitsunterweisung durch ein Mitglied des Prime
Teams genutzt werden. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für
Schäden, welche durch die Nutzung des Kettenzug entstanden sind. Der Kettenzug wird ohne
Transportbox übergeben. Der Kettenzug ist für ein Gesamtgewicht von maximal 125 kg
zugelassen. Der Kettenzug wird regelmäßig gewartet.
Haftung
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume auf eigene Verantwortung. Er
übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietende und
haftet in vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung durch
unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und daraus eventuell
resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Mietgebühren). Dies gilt auch für
durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Equipment
werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung
gestellt. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der
Produktion Beteiligten haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden
durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen (Stromausfall, Spannungsveränderung, etc.).
Der Mieter verpflichtet sich gegenüber PRIME STUDIO, die Unfallverhütungsvorschriften
im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für
Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
Recht
a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem
Recht.
b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Sonstiges
Mündliche Absprachen wurden keine getroffen.
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so verpflichten sich die Parteien an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zielrichtung der
unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
